Rechtsprechung
BVerwG, 04.10.1974 - I B 65.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.1974 - I 165/74
- BVerwG, 04.10.1974 - I B 65.74
Papierfundstellen
- DÖV 1975, 286
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.12.1972 - I C 32.71
Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises - Feststellung einer …
Auszug aus BVerwG, 04.10.1974 - I B 65.74
Die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vertrauensschutz unter dem Gesichtspunkt des Verbotes widersprüchlichen Verhaltens (sog. venire contra factum proprium) zu fordernden Voraussetzungen (vgl. u.a. BVerwGE 41, 277; ferner zusammenfassend H.J. Becker in DÖV 1973, 379) liegen offensichtlich nicht vor.
- BVerwG, 07.03.1989 - 9 B 30.89
Voraussetzungen einer Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts …
Die Beschwerde macht unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1974 - BVerwG 1 B 57.74 - (DÖV 1975, 286), vom 17. Juli 1979 - BVerwG 1 B 492.79 -, vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - (NVwZ 1989, 29) geltend, im Zuge seiner Untersuchung, ob der Kläger, der aus der von der syrischen Armee als Hilfs- und Unterstützungstruppe unterhaltenen "Palestinian Libration Army" (PLA) desertiert sei und deshalb Bestrafung nach den Art. 98 bis 103 des syrischen Militärstrafgesetzbuches zu erwarten habe, asylberechtigt ist, "wäre der erkennende Senat des Verwaltungsgerichtshofs zu einer eingehenden Überprüfung der Verfolgungsmotivation des syrischen Staates verpflichtet gewesen, wobei wegen der drohenden Todesstrafe auch die Tat- und Schuldangemessenheit zu prüfen gewesen wäre". - BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der …
Das gilt in gleicher Weise im Rahmen des der Ausländerbehörde nach § 10 AuslG eröffneten Ausweisungsermessens (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 35.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10; Beschluß vom 4. Oktober 1974 - BVerwG 1 B 65.74 - DÖV 1975, 286) wie bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG (Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 239.77 -) und muß ebenso für die hier in Rede stehende Ermessensentscheidung gelten, ob eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 7 Abs. 4 AuslG nachträglich zeitlich beschränkt wird. - OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2005 - 3 N 346.03
Staatenloser Palästinenser; Antrag auf Zulassung der Berufung; Ausweisung; zur …
Hiernach führte allein die zwischen Rechtskraft eines Strafurteils und der Ausweisungsverfügung verstrichene Zeit nicht zur Verwirkung der ordnungsbehördlichen Ausweisungsbefugnis, vielmehr konnte erst die Zweckverfehlung einer Ausweisung infolge vorangegangener behördlicher Untätigkeit zu einem möglichen Ausweisungshindernis führen (Beschluss vom 4. Oktober 1974, DÖV 1975, 286 [LS]).
- BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger …
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörde im Rahmen des ihr nach § 10 Abs. 1 AuslG eröffneten Ausweisungsermessens u.a. zu prüfen hat, ob wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns die Ermessensfreiheit mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben oder aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1974 - BVerwG I B 65.74 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -). - BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
Einschränkung des Ermessensspielraums nach ausländerbehördlicher Ermahnung
- VGH Hessen, 05.10.1989 - 10 TP 336/89
Möglichkeit der Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Konvention; …
Auch die von Köfner/Nicolaus (ZAR 1986, 1-1 ff. ) behauptete Differenz zwischen dem Flüchtlingsbegriff der GK im Hinblick auf Art. 1 D GK und dem Begriff des politisch Verfolgten nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG besteht - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Sonderfall des statutären Flüchtlings nach Art. 1 A Nr. 1 GK, - deshalb nicht, weil Art. 1 D Nr. 1 GK die Erfüllung der allgemeinen Flüchtlingsmerkmale des Art. 1 GK voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. Oktober 1974 - 1 B 29.73 -, DÖV 1975, 286, ferner OVG NW, Urteil vom 9. Februar 1.988 - 18 A 1546/86 -, NWVBl. 1988, 348), Art. 1 D Nr. 2 GK mithin gegenüber Art. 1 A Nr. 2 GK zumindest keinen eigenständigen Flüchtlingsbegriff aufstellt. - BVerwG, 07.03.1989 - 9 B 31.89
Rechtsmittel
Die Beschwerde macht unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1974 - BVerwG 1 B 57.74 - (DÖV 1975, 286 ), vom 17. Juli 1979 - BVerwG 1 B 492.79 -, vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - (NVwZ 1989, 29) geltend, im Zuge seiner Untersuchung, ob der Kläger, der aus der von der syrischen Armee als Hilfs- und Unterstützungstruppe unterhaltenen "Palestinian Libration Army" (PLA) desertiert sei und deshalb Bestrafung nach den Art. 98 bis 103 des syrischen Militärstrafgesetzbuches zu erwarten habe, asylberechtigt ist, "wäre der erkennende Senat des Verwaltungsgerichtshofs zu einer eingehenden Überprüfung der Verfolgungsmotivation des syrischen Staates verpflichtet gewesen, wobei wegen der drohenden Todesstrafe auch die Tat- und Schuldangemessenheit zu prüfen gewesen wäre". - BVerwG, 22.07.1981 - 1 B 89.81
Berücksichtigung der seit der Straftat und der Verurteilung eines Ausländers bis …
Das bedarf keiner revisionsgerichtlichen Klarstellung (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 B 65.74 - DÖV 1975, 286). - BVerwG, 06.07.1987 - 1 B 57.87
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vertrauensschutz infolge …
Abgesehen davon konnte durch die weniger als zehnmonatige Untätigkeit des Beklagten zwischen der für seine Entscheidung erheblichen Information über den Tod der Ehefrau des Klägers Ende November 1983 bis zur Mitteilung über die beabsichtigte Ausweisung am 17. September 1984 ein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand noch nicht begründet werden (so bei Untätigkeit im Anschluß an eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, Beschluß vom 4. Oktober 1974 - BVerwG 1 B 65.74 - insoweit nicht abgedruckt in DÖV 1975, 286). - VG Hamburg, 17.01.2006 - 4 K 4423/04
Identitätstäuschungen eines beninischen Staatsangehörigen als Ausweisungsgrund
Die Verwirkung eines Rechts tritt erst ein, wenn ein Recht über längere Zeit nicht geltend gemacht worden ist, obwohl dies möglich war (Zeitmoment), und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment) (ebenso: BVerwG, Beschluss vom 28.11.1990, 3 CB 40/90, IFLA 1992, 147 ff.; speziell zur Ausweisung: BVerwG, Beschluss vom 4.10.1974, I B 65.74, DÖV 1975, 286 f. und VG Gera, Urteil vom 29.10.2002, 4 K 1789/01 G m.w.N.; a.A.: Hess. VGH, Urteil vom 4.3.2002, 12 UE 203/02, AuAS 2002, 172 ff.: das Zeitmoment von mehr als 2 Jahren ab Kenntnis einer strafrechtlichen Verurteilung kann ausreichen, wenn vor der Ausweisung keine weiteren Straftaten hinzutreten). - VG Sigmaringen, 24.08.1989 - 2 K 1265/87
Anspruch auf Einbürgerung zur Vermeidung von Staatenlosigkeit